Weg zur Kur & Gesundheitsvorsorge Aktiv So beantragen Sie Ihren stationären Gesundheitsaufenthalt

Das Gesundheitszentrum der Alpentherme Gastein ist Partner für stationäre Heilverfahren vieler österreichischer Sozialversicherungen. Möchten Sie zu uns kommen? Dann vermerken Sie dies auf Ihrem Antrag. Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit des Gasteiner Heilverfahrens senden wir Ihnen gerne zu.

Kur oder GVA in Bad Hofgastein?

Bei Problemen mit dem Stütz- und Bewegungsapparat wird seit 2019 statt der klassischen Kur bei PVA-Versicherten flächendeckend die „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ durchgeführt – kurz „GVA“.

Bei Versicherten aller anderen Sozialversicherungsträger bleibt es bei der klassischen „Kur“.

Zuerst zum Arzt

Wenn Sie in Österreich einen stationären Gesundheitsaufenthalt – also Kur oder GVA – genießen möchten, führt der Weg dorthin zuerst zu Ihrem Arzt, der mit Ihnen gemeinsam den Antrag stellt. Die besten Chancen für eine Bewilligung hat der Antrag eines Facharztes für Rheumatologie oder Orthopädie.

Gesetzliche Fristen

2x in 5 Jahren haben Sie Anspruch auf ein stationäres Heilverfahren. Eine Ausnahme bildet die Diagnose Morbus Bechterew: in diesem Fall haben Sie 1x jährlich die Möglichkeit über Ihre Krankenkasse den Gesundheitsaufenthalt zu absolvieren. Wenn Sie die gesetzlichen Fristen unterschreiten, sollte Ihr Arzt dafür eine fundierte medizinische Begründung beilegen.

 

Österreichische Sozialversicherungsträger

Ihr Antrag muss von den Österreichsichen Sozialversicherungsträgern bewilligt werden. Mit folgenden Sozialversicherungen haben Sie die Möglichkeit einer Bewilligung für unser Haus:

  • ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
  • Pensionsversicherungsanstalt für Arbeiter und Angestellte
  • BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
  • SVS Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
  • KUF - Kranken- und Unfallfürsorge für Tiroler Landeslehrerinnen

Alle Infos zum Kurantrag auf einem Blick in unserem Infoblatt "Weg zur Kur"

Gleich Antragsformular herunterladen und ausfüllen!

Gesundheitszentrum Therapie-Einteilung Terminvergabe | © Alpentherme Gastein/Caputo

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Informationen für Ihren Antrag benötigen oder Fragen haben zu den verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten, steht Ihnen das Team der Therapie-Einteilung gerne zur Verfügung. 

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Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten für meinen Gesundheits- bzw. Kuraufenthalt?

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, übernimmt der Sozialversicherungsträger den Großteil der Kosten. Eventuell kann ein Selbstbehalt zu leisten sein. Informationen zum Selbstbehalt oder zur Befreiung erhalten Sie auf der Website Ihrer jeweiligen Sozialversicherung.

Welche Therapien beinhaltet die Gasteiner Kur/Gesundheitsvorsorge Aktiv und wie ist deren Wirkungsweise?

Hier finden Sie eine Auflistung unserer Therapieangebote.

Kann ich meinen Partner/meine Partnerin zur Kur mitnehmen?

Natürlich. Wenn Ihre Begleitung auch eine Kur oder GVA in Anspruch nehmen möchte, muss diese ebenfalls mittels Antrag beim jeweiligen Versicherungsträger bewilligt werden. Es können auch Paare miit unterschiedlichen Versicherungen gemeinsam kommen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne ein individuelles Gesundheitspaket für Ihre Begleitung zusammen, wenn eine Kur bzw. GVA nicht vom Versicherungsträger übernommen wird. Unsere Therapie-Einteilung berät Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten!

Kann ich selbst wählen, wo ich meine Kur bzw. GVA verbringe?

Grundsätzlich kann der Aufenthaltsort nicht gewählt werden. Sie können auf dem Antragsformular aber eine Wunscheinrichtung angeben. Das Alpentherme Gastein Gesundheitszentrum ist spezialisiert auf Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Als natürliches Heilmittel kommt das ortsgebundene Thermalwasser zum Einsatz. Wenn die von Ihnen bevorzugte Einrichtung über einen direkten Abrechnungsvertrag mit Ihrem Kostenträger verfügt und die geforderten Therapien für Ihre Indikation angeboten werden, wird die Wunschdestination meistens berücksichtigt.

Mein Antrag für eine Gesundheitsvorsorge Aktiv, Kur oder Rehabilitation wurde abgelehnt. Was kann ich tun?

Mit Unterstützung Ihres behandelnden Arztes/Facharztes kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, Ihren Gesundheitsaufenthalt privat zu bezahlen. Unser Team an der Therapie-Einteilung berät Sie gerne über die Möglichkeiten und Kur-Pakete.

Zu welcher Jahreszeit soll ich auf Kur/GVA fahren?

Im Prinzip ist es egal, wann Sie zur Kur kommen. Viele Gäste kommen gerne im Herbst, um in der bevorstehenden kalten Jahreszeit mit ihren verstärkt rheumatischen Beschwerden besser zurecht zu kommen.

Gibt es einen Anspruch auf Gesundheitsvorsorge Aktiv, eine Kur oder Rehabilitation?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kur bzw. Gesundheitsvorsorge Aktiv. Beides sind freiwillige Leistungen der österreichischen Sozialversicherungsträger. Alle gesetzlich Versicherten in Österreich und Deutschland haben entsprechend medizinischer Voraussetzung Anspruch auf Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Über die jeweiligen Rahmenbedingungen informiert Sie Ihre Versicherung gerne.

Was ist eine Kurreaktion?

Häufig beobachtet man, dass es während des Kuraufenthaltes zu einer vorübergehenden Verschlechterung der Beschwerden kommt.

Allgemeine Reaktionen können sein:

  • Schlaflosigkeit, vermehrtes Schlafbedürfnis, unruhiger Schlaf, Müdigkeit
  • Innere Unruhe, Reizbarkeit, Kopfschmerzen
  • Bauchbeschwerden wie Übelkeit, Völlegefühl, Blähungen
  • Herzklopfen, Kreislaufprobleme, Schwindel
  • Kribbeln an den Gliedern, Muskelverspannungen und Muskelkater
  • Chronische Zahnherde können akut werden
  • Bei einer Bewegungstherapie können verspannungsbedingte Beschwerden schlechter werden, auf keinen Fall aber sollen Schmerzen auftreten.
Kann man sich die Anwendungen aussuchen?

Das Therapieprogramm wird vom Kurarzt gemeinsam mit dem Kurgast erstellt.

Was wird im Gesundheitszentrum angeboten?

Das Kurzentrum Bad Hofgastein heißt seit Mai 2021 "Alpentherme Gastein Gesundheitszentrum". Mit einem Kuraufenthalt in Salzburg oder einem Gesundheitsurlaub wirken Sie nicht nur gesundheitlichen Problemen entgegen, Sie verbessern auch Ihr Wohlbefinden. Informationen zu unserem Kur- und Gesundheitsangebot finden Sie im Alpentherme Gastein Gesundheitszentrum.

Wann darf man keine Radon Thermalkur machen?

Bei allen akuten schweren Erkrankungen. Vorsicht ist geboten bei schwerer Herzschwäche, schwerer Lungenerkrankung, Manie, Psychose. Es gibt keine ausschließlich für Gastein geltenden Einschränkungen.

Wie lange dauert eine Kur bzw. GVA Aufenthalt?

Zur Behandlung manifester Erkrankungen soll der Aufenthalt erfahrungsgemäß 3-4 Wochen dauern. Bei leichteren Beschwerden und zur Vorbeugung wird häufig mit einer geringeren Zahl von Anwendungen ein guter Erfolg erzielt.

Wo sucht man für eine Kur/Gesundheitsvorsorge Aktiv an?

beim Hausarzt oder Facharzt

Was ist die Gesundheitsvorsorge Aktiv?

Die GVA ist ein ganzheitliches Heilverfahren der Pensionsversicherungsanstalt. Die neue Gesundheitsvorsorge Aktiv ist modular aufgebaut und wird bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates angeboten. Weitere Infos finden Sie im Alpentherme Gastein Gesundheitszentrum.

Was soll man während dem Aufenthalt beachten?
  • genug Zeit nehmen für die Anwendungen
  • die Ruhezeiten ausreichend einhalten
  • Mäßigung in allen Lebenslagen, keine Hektik
  • genügend Schlaf
  • viel trinken (Wasser, Tee)
  • intensive Hautpflege mit rückfettender Hautmilch
Wie oft kann die 3-Wochen Kur/Gesundheitsvorsorge Aktiv gemacht werden?

Normalerweise 2x in 5 Jahren.